Care Buy

Verkauf von Pflege- und Sozialunternehmen
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Der Verkauf von Pflege- und Sozialunternehmen durch Care-Buy

Sie wollen sich zur Ruhe setzen oder Ihr Unternehmen umstrukturieren und durch den Verkauf Ihres Pflegedienstes bzw. ihrer Einrichtungen möglichst viel Gewinn  erzielen, dann helfen wir Ihnen gern. Rufen Sie mich an und lassen Sie uns einen unkomplizierten, kostenfreien und geheimen Termin abstimmen um Ihre Interessen besser definieren zu können:

  • Abschluss einer exklusiven Vereinbarung mit dem Verkäufer
  • Erteilung einer rechtsgültigen Vollmacht des Verkäufers
  • Diskussion mit dem Verkäufer zur Ermittlung des Übergangs- und Verkaufstermins
  • Bereitstellung der notwendigen Unterlagen unter Berücksichtigung öffentlicher Forderungen  (§ 613a BGB), Forderungen der Kassen und Wünschen des Verkäufers
  • gemeinsame Ermittlung des möglichen Kaufpreises
  • Erstellen und Diskussion des Ausschreibungstextes
  • Umsetzung der Ausschreibung, (beschränktes Umfeld, ohne Beschränkung, regional, überregional, international)
  • Einholung und Sichtung der Angebote, Darstellung der Angebote
  • Diskussion der Angebote mit dem Verkäufer
  • Feststellung der Angebote, die in die engere Wahl genommen werden
  • Anschreiben an die möglichen Erwerber, Unterzeichnung der Verschwiegenheits- und Vermittlungsvereinbarung
  • Fortsetzung der Gespräche mit dem Erwerber nur mit der unterzeichneten Verschwiegenheits- und Vermittlungsvereinbarung
  • Herstellen der Einigkeit zum Kaufpreis und des Geschäftsübergangs
  • Erstellung der notwendigen Unterlagen, Nachweise, Verzeichnisse, Anlagevermögen, etc.
  • Fertigen des Kauf- und Geschäftsübergangsvertrages, Diskussion des Kauf- und Geschäftsübergangsvertrages
  • Unterzeichnung der Endfassung des Kauf- und Geschäftsübergangsvertrages
  • Erstellung der Übergabe- bzw. Übernahmeurkunden  nach § 613a BGB (soweit notwendig)
  • Einholung der Patienten/Bewohnererklärungen zum Geschäftsübergang (soweit notwendig)
  • bei Notwendigkeit Unterstützung bei der rechtzeitigen Kündigung von Verträgen aufgrund des Geschäftsübergangs
  • Überwachung der Erfüllung des Kauf- und Geschäftsübergangsvertrages, insbesondere Geldeingang beim Verkäufer
  • Begleitung der Geschäftsübertragung bis zum vollständigen Abschluss